Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen

Die Herzklinik Hirslanden behandelt ambulante und stationäre Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen.

Für Ihre Fragen zur Versicherung und Kostenübernahme stehen wir Ihnen zur Verfügung und übernehmen auch die Abklärungen mit Ihrer Krankenversicherung.

+41 44 387 97 00

 

Ambulante Behandlungen

Die Kosten für ambulante Abklärungen und Behandlungen werden für alle in der Schweiz versicherten Personen durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen.

Nicht übernommen werden die im Versicherungsvertrag vorgesehene Franchise und der obligatorische Selbstbehalt (10%). Bei eingeschränkten Versicherungsmodellen (Bsp. „Hausarztmodell“) ist eine Überweisung durch den Hausarzt notwendig.

 

Stationäre Behandlungen, Klinikaufenthalte und Rehabilitation  

Der betreuende Arzt und unser Team besprechen und organisieren die stationäre Behandlung, den geeigneten Klinikaufenthalt und die optimale Rehabilitation mit jedem Patienten individuell.

Die Kostenübernahme für stationäre Behandlungen und Klinikaufenthalte ist vom Versicherungsmodel abhängig. Falls Patienten über eine Zusatzversicherung (halbprivat oder privat) verfügen, werden die stationären Kosten - nach Kostengutsprache - von der Krankenversicherung (abzüglich Franchise) übernommen.

Bei Fragen unterstützen wir Sie, die Leistungen Ihrer Krankenversicherung abzuklären.


Internationale Patienten

Für im Ausland wohnhafte Patienten ist die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen mit der jeweiligen Krankenversicherung vorgängig abzuklären.